Gemäß § 34 Abs. 1 RVG beträgt die Gebühr für eine erste Beratung maximal 190,00 € zuzüglich Auslagenpauschale i. H. v. 20,00 € und Mehrwertsteuer. Je nach Umfang der Erstberatung kann der Betrag nach unten variieren. Beachten Sie bitte, dass in einer Erstberatung keine detaillierte Prüfung erfolgt. Sie dient lediglich einer ersten Einschätzung. Die Erstberatung kann auf eine spätere Vertretung vor Gericht angerechnet werden.
Ja. Die Notwendigkeit eines persönlichen Termins können Sie mit mir vorab telefonisch besprechen. Es ist auch möglich Besprechungstermine über Videotelefonie durchzuführen. Bei einem persönlichen Termin bitte ich Sie eine Maske zu tragen und soweit möglich den Mindestabstand einzuhalten. In meinem Büro steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen eine Erstberatung. Bitte rufen Sie zuvor bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragen, welche Kosten übernommen werden. Bringen Sie bitte zu einer Erstberatung die Versicherungsnummer der Rechtsschutzversicherung mit.
Grundsätzlich erfolgen alle Abrechnungen nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Abrechnung richtet sich hierbei nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Angelegenheit. Alternativ kann die Abrechnung auch pauschal oder per Stundenhonorar erfolgen. Dies bespreche ich mit Ihnen in einer Erstberatung.